Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Living & Staging
für
Home Staging Leistungen
1 | Vorbemerkung
Living & Staging | Mag. Tanja Schartel | Dr. Rennerstrasse 32 | A- 8074 Raaba (Nachstehend „Auftragnehmerin“), erbringt Leistungen im Bereich des „Home Staging“ (Nachstehend als „Leistungen“), also der optischen Aufbereitung von Immobilien für die Vermietung oder den Verkauf samt allfälliger Servicearbeiten. Der Auftrag erfolgt aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen, außer es wurde zwischen Auftraggeber (nachstehend „Kunde“) und Auftragnehmer im Einzelfall etwas ergänzt und schriftlich festgehalten.
2 | Anwendungsbereich
a. Nachfolgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ohne Einschränkungen, wobei entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden keine Anwendung finden, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
b. Die AGB gelten auch für alle folgenden Geschäfte mit dem Kunden über die Erbringung von Leistungen.
3 | Abschluss und Inhalt von Einzelverträgen über Leistungen
a. Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich, außer das Angebot ist ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Bei unverbindlichen Angeboten kommt der Vertrag über die Erbringung der Leistungen daher mit der schriftlichen Bestätigung der Beauftragung durch den Kunden zustande. Das Ausmaß der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung (Einzelvertrag) zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.
b. Abweichungen zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4 | Leistungsumfang, Termine
a. Die Leistung besteht in der optischen Aufbereitung und Ausstattung einer Immobilie mit Möbel, Beleuchtung und Accessoires sowie Kunstpflanzen oder vergleichbaren Wohnungseinrichtungsgegenständen. Die Ausstattung und Dekoration des Objektes liegt im freien Ermessen des Auftragnehmers.
b. Der Auftragnehmer wird die angegebenen Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters nachkommen. Der Auftragnehmer schuldet dabei nicht die erfolgreiche Veräußerung oder Vermietung des Objektes, welches Gegenstand der Leistungserbringung ist und haftet auch nicht für diese. Die zeitweise überlassenen Wohnungseinrichtungsgegenstände sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, nicht zur Benutzung bestimmt. Sie dienen für Maßnahmen der Werbung, wie der Anfertigung von Objektlichtbildern oder von Besichtigungsterminen.
c. Abgesehen von einer ausdrücklich anderslautenden schriftlichen Vereinbarung, sind sämtliche Angaben zu Leistungs- und Lieferterminen grundsätzlich unverbindlich. Vereinbarte Termine basieren auf einer Schätzung nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Im Fall von nicht schuldhaft verursachten Leistungsverzögerungen hat der Kunde dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
d. Wenn Verzögerungen seitens des Kunden verursacht werden, z.B. durch die Nichterbringung von vereinbarten Handlungen und daraus dem Auftragnehmer ein Mehraufwand entsteht, ist es dem Auftragnehmer erlaubt, diesen zu den derzeitig gültigen Stundensätzen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
5 | Drittleistungen
a. Der Auftragnehmer kann sich zur Erbringung seiner Leistungen jederzeit Dritter (Unterauftragnehmer) nutzen.
b. Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer auch die Erbringung von Drittleistungen erforderlich wird, wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gesondert vereinbart, durch wen die Beauftragung erfolgen soll. Im Zweifel gilt die Beauftragung des Dritten durch den Kunden als vereinbart.
c. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, steht ihr gegen ihren Auftraggeber ein Anspruch auf Freistellung von den Vergütungsansprüchen des Dritten zu, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsansprüche.
d. Soweit der Kunde im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Kunden. Der Auftragnehmer wird den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl und Koordination von Dritten unterstützen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzug, Schlecht- oder Nichterfüllung der Drittleistung oder für die Verursachung von Schäden durch den Dritten, sondern tritt dem Kunden alle entsprechenden Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Dritten mit schuldbefreiender Wirkung ab.
6 | Vergütung und Zahlungsbedingungen
a. Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich festgehalten ist (z.B. eine Pauschalvergütung), erfolgt die Verrechnung des Auftragnehmers nach Zeitaufwand. Maßgeblich für die Verrechnung sind die jeweils derzeitig gültigen Stunden- und Tagessätze von Auftragnehmer.
b. Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich festgehalten wird, findet die Verrechnung von jeweils 50 % des vereinbarten Entgeltes bei Abschluss des Einzelvertrages sowie von 50 % nach Abschluss der Ausstattung des Objektes statt. Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung zu entrichten.
c. Der Kunde ersetzt dem Auftragnehmer gegen Nachweis sämtliche Auslagen (wie etwa Reise- und Übernachtungskosten).
d. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer anerkannten Gegenforderungen aufkommen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7 | Mitwirkungspflichten des Kunden
a. Der Kunde hat den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen angemessen zu unterstützen. Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen und Informationen die zur Leistungserbringung notwendig sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Zugang zum Objekt muss durch den Auftraggeber gewährleistet sein. Alle vor Beginn der Leistungserbringung auszuführenden Vorbereitungshandlungen (z.B. Handwerksleistungen Dritter) müssen rechtzeitig abgeschlossen sein.
b. Der Auftraggeber gestattet, dass zur Durchführung der Leistungen Eingriffe in die Substanz des Objektes notwendig werden können, z.B. die Einbringung von Nägeln oder Bohrlöchern zur Befestigung von Einrichtungsgegenständen. Der Auftragnehmer ist nach Vertragsbeendigung weder zur Entfernung, Rückgängigmachung oder zum Rückbau der Eingriffe noch zur Leistung von Schadenersatz für die vorgenommen Eingriffe verpflichtet.
c. Der Kunde hat die im Rahmen der Leistungserbringung eingebrachten Wohnungseinrichtungsgegenstände mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren sowie gegen Schäden und Verlust angemessen zu versichern. Die Entfernung von Wohnungseinrichtungsgegenständen vom Objekt bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder Zerstörung der Wohnungseinrichtungsgegenstände und hat den Reparaturaufwand bzw. den Neuanschaffungswert zzgl. damit verbundener Aufwendungen (wie z.B. Transport- und Verpackungskosten) zu ersetzten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
d. Der Kunde ermöglicht dem Auftragnehmer die Abholung der Wohnungseinrichtungsgegenstände nach Ende des vereinbarten Leistungszeitraumes. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, trägt der Kunde dafür Sorge dass der Auftragnehmer am Tag nach Ende der Überlassungszeit ganztägig ab 9.00 Uhr ungehinderten Zugang zum Objekt erhält.
8| Nutzungsrechte
a. Soweit die Ergebnisse der Leistungen des Auftragnehmers urheberrechtsfähig sind und nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird, erhält der Kunde mit Zahlung des vereinbarten Entgelts das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, das Ergebnis für den Vertragszweck zu nutzen. Bis zur Zahlung kann eine bereits tatsächlich ermöglichte Nutzung jederzeit widerrufen werden. Dem Auftragnehmer steht das Recht auf Urheberbenennung zu.
b. Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer das dauerhafte, nicht widerrufliche und übertragbare Recht, Lichtbilder von den Innenräumen des Objektes vor, während und nach Ausführung der Leistungen anzufertigen, zu vervielfältigen, zu verwerten, und solche selbst oder über Dritte zu nutzen und zu veröffentlichen sowie weiteren Dritten die Veröffentlichung und Benutzung zu erlauben, sofern dies ohne Angabe der Adresse des Objektes oder des Namens des Eigentümers erfolgt.
9 | Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
10 | Datenschutz
a. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist der Auftragnehmer, der unter der Telefonnummer +43 650 78 500 78 bzw. angegebener Adresse zu erreichen ist.
b. Der Auftragnehmer erhebt, speichert und nutzt folgende personenbezogene Daten („Daten“) des Auftraggebers: Name, Anschrift sowie die Zahlungsdaten des Auftraggebers, sofern nicht der Auftraggeber dem Auftragnehmer weitere Daten übermittelt. Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur für die Zwecke, für die sie ihm
überlassen wurden. Nach vollständiger Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden die Daten durch den Auftraggeber nur solange gespeichert, wie dies aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen notwendig ist.
c. Die Rechtfertigung zur Verarbeitung der Daten ergibt sich aus Art. 6(1)b DSGVO (Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages).
d. Ihre Daten werden ggfs. zur Abwicklung von Vertragsverhältnissen an folgende Dritte weitergeleitet (i) unsere Zahlungsdienstleister (ii) unsere Steuerberatung (iii) unsere zur Erbringung der Leistungen gemäß Ziffer 4 oben eingesetzte Unterauftragnehmer.
e. Auf Aufforderung teilt der Auftragnehmer möglichst umgehend und schriftlich mit, ob und welche persönlichen Daten über den Auftraggeber gespeichert sind. Sollten trotz der Bemühungen um Datenrichtigkeit und Aktualität falsche Daten gespeichert sein, werden diese auf eine entsprechende Aufforderung hin durch den Auftragnehmer berichtigt. Neben diesem Recht auf Berichtigung hat der Auftraggeber gegebenenfalls ein Recht auf Sperrung und Löschung der erhobenen personenbezogenen Daten. Es kann sein, dass der Auftragnehmer nicht jedem Begehren auf Löschung aus gesetzlichen Gründen, vor allem aufgrund von steuer- oder handelsrechtlichen Vorschriften, oder aus Gründen der reibungslosen Vertragsabwicklung umgehend nachkommen kann. Daneben haben Sie ein Recht darauf, dass wir Ihnen auf Anforderungen die Daten als strukturierte, gängiges und maschinenlesbares Format übertragen bzw. auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, an einen Dritten weiterleiten.
11 |Kündigung
a. Die vorzeitige ordentliche Kündigung eines Einzelauftrages ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
b. Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
12 | Schlussbestimmungen
a. Sofern der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich -rechtlichen Sondervermögen ist, sind für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Einzelvertrag die für den Sitz des Auftragnehmers zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
b. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.
c. Erfüllungsort ist, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, der Sitz der Auftragnehmerin, sohin Graz.
d. Es gilt Österreichisches Recht.
e. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Bedingungen dieser AGB berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand, Graz am 18.02.2022
Living & Staging
Mag. Tanja Schartel
Dr. Rennerstrasse 32
8074 Raaba
+43 650 78 50078